Verständigung zur Rechtsform der Flughafen München GmbH im Konsortialvertrag bzw. in der Zusatzvereinbarung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Gesellschafter der Flughafen München GmbH, der Bund, der Freistaat Bayern und die Stadt München im Konsortialvertrag bzw. der Zusatzvereinbarung die Möglichkeit festgeschrieben haben, dass auf Betreiben lediglich eines Gesellschafters die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft veranlasst werden muss, und wenn ja, wie wird dieses Vorgehen im Vertrag geregelt?