Versorgungsqualität der Substitutionsbehandlung für Opiatabhängige verbessern
Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung: Mitgabe von Substitutionsmedikamenten an Patienten mit stabilem Behandlungsverlauf für mehr als sieben Tage; Vereinfachung der Vertretungsregelung; Aufnahme weiterer Substitutionsmedikamente in das Betäubungsmittelgesetz bzw. die Betäubungsmittelverordnung; einheitlich Qualitätskriterien für psychosoziale Behandlung Opiatabhängiger; Suchtmedizin als Bestandteil der Aus- und Weiterbildung; Verbesserung der Substitutionsbehandlung im Strafvollzug