Versorgungsniveau vor Steuern bei der Rentenentwicklung nach 2030
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sozialbeirats, wonach das "Versorgungsniveau vor Steuern" nach 2030 unter 43 Prozent sinken könnte (vgl. Nummer 35, S. 94 auf Bundestagsdrucksache 18/6870), und wird sie die Forderung des Gremiums aufgreifen, eigene über das Jahr 2030 hinausgehende Langfristmodellrechnungen vorzunehmen und zu veröffentlichen, "da die Wirkungen von Rentenreformen regelmäßig erst langfristig ihre volle Wirkung zeigen" und es deshalb wichtig sei, "den gesetzgebenden Körperschaften möglichst bald einen realistischen Ausblick auf die Beitragssatz- und Rentenniveauentwicklung der kommenden Jahrzehnte zu geben" (vgl. Nummer 37, S. 96 a. a. O.; bitte begründen)?