Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des SGB V: Schaffung eines Anspruchs auf Behandlungs- und Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung nach stationärer oder ambulanter Behandlung, Ausweitung der Begleitforschung zum Diagnosebezogenen Fallgruppensystem (DRG) gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) auf die weiter- und nachsorgenden Sektoren der Versorgung