Versorgungsengpässe bei Oxytocin-Präparaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bedingungen müssen für die Feststellung eines Versorgungsengpasses nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) erfüllt sein, und warum wird dieser nicht für Oxytocinpräparate festgestellt, wenn fast alle entsprechenden Präparate auf der ohnehin nicht verbindlichen Engpassliste des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information stehen (www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/03/19/krankenhausapotheker-fordern-feststellung- des-versorgungsmangels-bei-oxytocin?utm_campaign=kurzNach6&utm_source=201903l9&utm_medium=newsletter&utm_keyword=article)?