Versorgung von DAK-Versicherten mit Stomaartikeln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung im Kontext der zum 30. November 2019 auslaufenden, durch Ausschreibungen zustande gekommenen, Hilfsmittelversorgungsverträge (§ 127 Absatz 1 Satz 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) und dem Vorgehen der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V., die nach Berichten des Selbsthilfeportals für Stomaträger bis dato und aufgrund der auseinandergehenden Preisvorstellungen keine flächendeckenden Versorgungsverträge für Stomapatientinnen/-patienten abgeschlossen hat, und somit nach meiner Auffassung Vertragsverhandlungsgrundsätze nach § 127 SGB V nicht einhält (www.stoma-welt.de/2019/11/10/dak-verunsichert-stomatraeger/), das Patientinnenwohl/Patientenwohl von den rund 14.000 Betroffenen gefährdet, und wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die nahtlose Versorgung der DAK-Versicherten mit Stomaartikeln gewährleistet werden?