Versorgung mit häuslicher Krankenpflege
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der am 30. Juni 2024 auslaufenden Verträge, geregelt in § 132a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, sowie der nach meiner Ansicht drohenden Unterversorgung von bis zu 30.000 Intensivpflegepatientinnen und -patienten inklusive rund 3.000 Kindern und Jugendlichen?