Versorgung der Bevölkerung mit nicht vom Hersteller Pfizer/BioNTech stammenden Covid-19-Impfstoffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass COVID-19-Impfstoffe auch von anderen Impfstoffherstellern als mit dem im Rahmen eines Beschaffungsvertrags mit der EU-Kommission festgelegten Hersteller Pfizer/BioNTech für die Bevölkerung in Deutschland im Herbst 2023 und darüber hinaus zur Verfügung stehen, zumal der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen am 23. Juni 2023 mit Beschluss des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) die in der Pandemie eingeführten Vergütungsregelungen für die Versorgung mit nach § 421 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom Bund beschafften COVID-19-Impfstoffen für Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel bis Ende 2027 verlängert hat, und wie plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, eine patientengerechte Versorgung, flächendeckende Versorgungssicherheit und fairen marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu gewährleisten, wenn sich andere Impfstoffhersteller aufgrund dieser Regeln und der faktischen Unmöglichkeit, an der Regelversorgung teilzunehmen, aus dem deutschen Markt zurückziehen und für die Regelversorgung nicht mehr zur Verfügung stehen, wie ich befürchte?