Versicherungsrechtliche Einstufung des sogenannten Lastabwurfs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, ob das Abschalten von Netzlast zur Laststeuerung im Stromnetz, ein sogenannter Lastabwurf, versicherungsrechtlich als Fall von höherer Gewalt einzustufen ist und ob die Netzbetreiber im Falle eines Lastabwurfs haftbar wären, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (https://efahrer.chip.de/news/schaeden-durch-blackout-und-gas-stopp-was-zahlt-die-versicherung_108503)?