Versicherungspflicht für motorisierte Elektrofahrräder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterliegen nach Auffassung der Bundesregierung motorisierte Elektrofahrräder (einschließlich solcher mit Hilfsmotor bis 25 km/h) in Deutschland aufgrund der Erklärung der EU- Kommission, dass elektrisch betriebene Fahrräder bereits in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (S. 9), im Rahmen der Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (COM(2018) 336 final) einer Versicherungspflicht, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch zukünftig keine Versicherungspflicht für Elektrofahrräder bis 25 km/h besteht?