Versicherungsgarantien hinsichtlich eines möglichen Unfalls an einem LNG-Terminal
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung geprüft, ob ihre Garantien für LNG-Terminals (vgl. http://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/20230303-lngbericht.pdf, S. 13) bei einem Unfall wie beim LNG-Exportterminal in Freeport (USA) 2022 (vgl. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/fluessigerdgas-explosion-in-texanischer-lng-anlage-wochenlanger-ausfall/28410226.html) greifen würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, bzw. wenn nein, warum nicht?