Versicherungsfremde Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung herausnehmen - Beiträge senken (G-SIG: 14012410)
Straffung und Überführung der Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik aus dem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in den Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Einzelplan 11), Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf mindestens 5,5% im Jahr 2002, Einführung von Wahlleistungen in der Arbeitslosenversicherung