Versicherungen für betreuende Angehörige von Demenzerkrankten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie können sich nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige, die gerichtlich zu rechtlichen Betreuern von demenzkranken Verwandten oder Ehepartnern bestellt werden und denen dabei ausdrücklich die Aufsichtspflicht über den Betreuten übertragen wird, gegen das dadurch entstehende Haftungsrisiko versichern, gegen das sich Berufsbetreuer mit der Berufshaftpflicht absichern?<br /> <br /> Müssen Angehörige bei der gerichtlichen Übertragung der Betreuung auf dieses Haftungsrisiko und auf die Möglichkeit einer Versicherung hingewiesen werden, und wenn nein, plant die Bundesregierung, solche Hinweispflichten einzuführen?