Versetzungen von Beamten im Geschäftsbereich des BMI in den einstweiligen Ruhestand zwischen dem 8. Dezember 2021 und dem 23. Juni 2022
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (bitte aufschlüsseln nach Ämtern und Besoldungsgruppen) wurden seit dem 8. Dezember 2021 gemäß § 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) in den einstweiligen Ruhestand bis zum 23. Juni 2022 versetzt, und welche zusätzlichen Personalausgaben entstanden bzw. entstehen dadurch in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025?