Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 50 Absatz 1 des Soldatengesetzes
Versetzung von Berufsoffizieren in den einstweiligen Ruhestand, Angabe von Gründen, Widerspruch gegen und Aufhebung von Versetzungen, Pensionszahlungen, erneute Einberufung<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)