Versendung von Anspruchsermittlungen für den Schallschutz der Start- und Landebahn Süd des Flughafens BER an die Anwohner
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wurden alle Anspruchsermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Schallschutz im Teilvollzugsgebiet Start- und Landebahn Süd des Flughafens BER an die Anwohner versendet, und wurden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Vollzugshinweise (lüftungstechnische Nachbearbeitung) des Umsetzungskonzepts "Lüftung" der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) abgearbeitet?</p>