Versendung anwaltlicher Korrekturbitten an die Presse durch Sicherheitsbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Anlässen haben Nachrichtendienste des Bundes seit dem Jahr 2000 bei Medien durch Rechtsanwälte um Nicht- oder Anders-Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte vollständig nach Datum, Behörde, Medium, Anlass auflisten), und wie beeinträchtigt eine solche Form staatlicher "Abmahnung" nach Auffassung der Bundesregierung die Pressefreiheit (vgl. Tagesspiegel Online 5. und 6. September 2018)? <br /> <br /> Findet im Vorfeld des Verschickens von "anwaltlichen Korrekturbitten" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an Medien eine Abstimmung mit der Bundesregierung statt, und trifft ein derartiges Vorgehen des Bundesamtes auf Zustimmung der Bundesregierung?