Verschwiegenheitspflicht von Vorstandsmitgliedern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt nach Ansicht der Bundesregierung die aus § 76 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) resultierende Verschwiegenheitspflicht von Vorstandsmitgliedern nur für Angelegenheiten berufsrechtlicher Natur oder auch für wettbewerbs- und zivilrechtliche Angelegenheiten?