Verschlüsselung von Nachrichten beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/9994 vom 17. Oktober 2016, Antwort zu Frage 7), dass die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versendeten Nachrichten Ende-zu-Ende verschlüsselt werden, in Anbetracht neuer Veröffentlichungen (http://online.ruw.de/suche/kur/Das-doppelte-Versagen-der-BRAK-beim-beA-3d2fde9f34a377c5cf32ccadeeae47ff), die dem explizit widersprechen?