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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-51246

Verschlechterungsverbot gemäß Artikel 13 des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 EWG für türkische Staatsangehörige

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Fragen 23 und 25 auf Bundestagsdrucksache 17/12071 argumentieren, dass Verschlechterungsverbot nach Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) gelte nur für Personen, die bereits zugezogen sind und einen (ordnungsgemäßen) Aufenthalt haben oder hatten, und nicht bei den Voraussetzungen für die erstmalige Einreise beim Familiennachzug, obwohl der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass auch die &quot;Voraussetzungen der erstmaligen Aufnahme türkischer Staatsangehöriger&quot; dem Verschlechterungsverbot unterfallen (z. B. &quot;Sahin&quot;-Urteil vom 17. September 2009, Rn. 64) und überdies die Verschlechterungsverbote nach Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls bzw. nach Artikel 13 ARB 1/80 übereinstimmend auszulegen sind (z. B. &quot;Dereci&quot;-Urteil vom 15. November 2011, Rn. 94)?