Verschiedene Zurechnungshöhen von Rentenentgeltpunkten für Wehrdienstleistende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung eine persönlich wahrgenommene Ungleichbehandlung der Betroffenen aufgrund der unterschiedlichen Zurechnungshöhen von Rentenentgeltpunkten für Wehrdienstleistende im Beitrittsgebiet und im alten Bundesgebiet, obwohl beide Gruppen zum Ableisten des Wehrdienstes verpflichtet waren und selbst keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, in Kenntnis des Beschlusses des Bundessozialgerichts vom 22. Dezember 2022 (B 5 R 119/22 B), und sieht die Bundesregierung politischen Handlungsbedarf bezüglich der Angleichung dieser Zurechnungshöhen, also bei der Angleichung der Zurechnungshöhen aus § 256 Absatz 3 und § 256a Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)?