Verschiedene Staatsangehörigkeitsangaben für palästinensische Studenten in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe führen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass für palästinensische Studierende in der Bundesrepublik Deutschland, vor allem angesichts der Anerkennung des Beobachterstatus Palästinas am 29. November 2012 vor den Vereinten Nationen, in den ausgestellten Pässen der Autonomiebehörde Palästinas jeweils verschiedene Staatsangehörigkeitsangaben wie "Keine" oder "Staatenlos" oder "Sonstige asiatische Länder" eingetragen werden?