Verschiedene Amtszuständigkeiten für die Beantragung von Inlands- und Auslands-BAföG für Studierende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat sich der Bund seinerzeit dafür entschieden, verschiedene Amtszuständigkeiten für die Beantragung von Inlands- und AuslandsBAföG (BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz) für Studierende einzuführen (vgl. § 45 Absatz 3 und 4 BAföG), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zuständigkeitsregeln in Bezug auf die Effizienz und Niederschwelligkeit des Antragsverfahrens beim Auslands-BAföG?