Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung das laut dem Tierschutzgesetz zunächst schon ab 2017 geltende und sodann auf den 1. Januar 2019 verschobene Verbot, Ferkel weiterhin schmerzhaft ohne Narkose zu kastrieren – entgegen ihrer Einigung vom 1. Oktober 2018 auf abermalige Verschiebung um zwei Jahre, obwohl der Bundesrat genau dies am 21. September 2018 (vgl. NDR, 2. Oktober 2018) abgelehnt hatte –, angesichts der Proteste von Tierfreundinnen und Tierfreunden, Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern, Bauern und Länderagrarministerinnen und Länderagrarministern nun doch unverändert gelten lassen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hierzu aus dem Rechtsgutachten des Mannheimer Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Jens Bülte, wonach die erneute Verschiebung dieses Verbots verfassungswidrig wäre (vgl. RP-online 18. Oktober 2018)?