Verschiebung der verpflichtenden Endrohrmessung für Dieselfahrzeuge auf das Jahr 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Beginn der verpflichtenden Endrohrmessung für Dieselfahrzeuge, die laut Pressemitteilung 144/2017 des BMVI ab 1. Januar 2018 vorgesehen war, auf den Beginn des Jahres 2021 zu verschieben, und welche Gründe führen dazu, dass die strengeren Kohlenmonoxid-Grenzwerte für Euro-6-Benziner nicht schon ab Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gelten, sondern erst ab Januar 2019 (Verkehrsblatt 19/2017)?