Verschärfung des Waffenrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Faktenbasis beruht die geplante Verschärfung – deutlich über das von der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorgegebene Maß hinaus – des Waffengesetzes insbesondere für Sportschützen und weitere Inhaber von über Waffenbesitzkarten genutzten registrierten Waffen, wenn der Bundesregierung keine Informationen über die Verwendung von legalen Waffen bei Straftaten vorliegen (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/14661)?