Verschärfung der Energieeinsparverordnung für den Neubau und stufenweise Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Form plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung für den Neubau wie bereits in Meseberg (Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm) angekündigt, und ist geplant, die Anforderung der EU-Gebäuderichtlinie stufenweise zu erfüllen und so bis 2020 einen „Nahe-Nullenergie-Standard“ für den Neubau umzusetzen?