Verschärfung der arbeitsbeschränkenden Maßnahmen in nicht systemrelevanten Bereichen im Zuge der Pandemiebekämpfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließt die Bundesregierung grundsätzlich aus, zur Eindämmung der Verbreitung des SARSCoV-2-Virus und insbesondere der Varianten B.1.1.7 und B.1.351. und der besonders gefährlichen E484K-Mutationen, welche sowohl den BioNTech/Pfizer- als auch den AstraZenecaImpfstoff nachweislich in ihrer Wirkung einschränken (s. www.tagesspiegel.de/wissen/mutation-b117-wird-gefaehrlicher-forschungsteam-weist-verminderte-impfstoffwirkung-nach/2687597 8.html), zukünftig strengere Vorgaben hinsichtlich der Einschränkung oder Einstellung der Arbeit in Büros, Betrieben und Fabriken in Wirtschaftszweigen, die zur Gewährleistung gesellschaftlicher Grundbedürfnisse nicht zwingend aufrechterhalten werden müssen, auf den Weg zu bringen, und wenn dem so ist, wie begründet die Bundesregierung die derzeitigen massiven Grundrechtseinschränkungen im Privatleben der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung nicht zwingend notwendiger wirtschaftlicher Abläufe, bei denen nachweislich eine Weiterverbreitung des Coronavirus und der die Impfstrategie möglicherweise stark beeinträchtigende Verbreitung der B.1.1.7+E484K-Mutation stattfindet?