Versammlungsfreiheit wiederherstellen
Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, Engagement gegenüber den Ländern betr. Rücknahme pauschaler oder unverhältnismäßig weitgehender Versammlungsverbote per Verordnung im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, Ausnahme des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und diesbzgl. Festlegung bei Fortschreibung der Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie, Prüfung milderer Mittel des Infektionsschutzes (Begrenzung der Teilnehmerzahl, Abstandhalten, Mund-Nase-Schutz) durch die Behörden zur Vermeidung voreiliger Versammlungsverbote