Versagung bzw. Entziehung des Personalausweises
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie seitens der zuständigen Behörden von der Möglichkeit der Versagung oder Entziehung eines Personalausweises sowie der Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises mit dem Sichtvermerk, dass dieser nicht zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, nach § 6a des Personalausweisgesetzes Gebrauch gemacht wird, und wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung dieser im Jahr 2015 eingeführten Regelung?