Verringerung der Vergütung bei negativen Strompreisen an der Strombörse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Fällen wurde seit 2016 § 51 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG 2017) die Verringerung der Vergütung bei mindestens 6 Stunden anhaltenden negativen Stundenkontrakten an der Strombörse angewandt?