Verringerung der Belastung von Städten und Gemeinden aus der neu beschlossenen GEZ-Rundfunkgebühr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, damit der von den Ländern beschlossene neue Rundfunkbeitrag Städte und Gemeinden aufgrund des Einbezugs so genannter Betriebsstätten wie Leichenhallen und Sportstätten in die GEZ-Gebühren nicht zusätzlich finanziell belastet?