Verringerte Förderung für Projekte im Rahmen des neuen Investitionsprogramms Ganztagsausbau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Woraus ergibt sich die Aussage in der Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 22, Plenarprotokoll 20/165, dass die Bundesregierung keine finanziellen Schäden von Kommunen erwartet, die Maßnahmen, welche durch das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder nicht mehr gefördert werden konnten, im Investitionsprogramm Ganztagsausbau neu zur Förderung beantragen müssen, vor dem Hintergrund, dass beispielsweise die Gemeinde Hesel in Niedersachsen nach mir vorliegenden Informationen in einem neuen Förderantrag über 200.000 Euro geringere Zuwendungen erhalten würde (sofern der Förderantrag genehmigt wird) und zudem die ausgezahlten Mittel zuzüglich Zinsen (über 30.000 Euro) zurückzahlen muss, sodass insgesamt ein finanzieller Schaden von über 270.000 Euro entsteht?