Verrechnung der Vergütungen gemäß dem aG-DRG-System mit den Corona-Zuwendungen an die Krankenhäuser
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Vergütungen an die Krankenhäuser gemäß dem aG-DRG-System (z. B. für eine geplante Operation oder geplanten Gelenkersatz des Hüftgelenkes) verrechnet werden mit den finanziellen Corona-Zuwendungen im Zuge der Corona-Pandemie der Bundesregierung an die Krankenhäuser?