Verrechnung der Pkw-Maut mit der Kfz-Steuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die Verrechnung der PKW-Maut mit der Kfz-Steuer der Einigung mit der EU-Kommission entsprechend nicht "eins zu eins" stattfinden soll, sondern dass die deutschen Autofahrer abhängig vom Schadstoffausstoß ihrer Kraftfahrzeuge entlastet werden sollen?