Verpflichtungserklärungen von Bewerberstädten zur Fußball-EM 2024 bzgl. eines Verbots von Demonstrationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bewerberstädte zur Fußballeuropameisterschaft 2024 Verpflichtungserklärungen unterzeichnet haben, in der sie in einer sogenannten kommerziellen Zone 500 Meter rund um das Stadion politische und religiöse Demonstrationen verbieten (www.ndr.de/nachrichten/EM-Bewerbung-Staedte-unterwerfen-sich-der-UEFA,uefa122.html), und teilt die Bundesregierung die Ansicht des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, dass Teile der Verpflichtungserklärungen der Städte zu diesen Bannmeilen verfassungswidrig sind?