Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetzes (erforderliches Einkommen)
<span>Unterschiedliche Anforderungen der Bundesländer an die Höhe des monatlichen Einkommens als Voraussetzung für eine Einladung eines Verwandten oder Bekannten aus einem visumpflichtigen Land, Thematisierung der Einkommenshöhe in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), erforderliches Einkommen gem. § 68 Aufenthaltsgesetz als Voraussetzung für einen Familienbesuch und Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz Art. 6</span>