Verpflichtungen Deutschlands aufgrund der Teilnahme am BEPS-Projekt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland am Prozess des Base Erosion and Profit Shiftings (BEPS) entgegen der Aussage der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Teilnehmerstaaten seien dazu nicht verpflichtet, eine rechtlich bindende Verpflichtung, die so genannten Actions, insbesondere Punkt 12 (Offenlegung aggressiver Steuerplanungsmodelle), umzusetzen?