Verpflichtung zur Kurzarbeitergeldaufstockung vor Dividendenzahlung in DAX-Unternehmen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass verschiedene DAXUnternehmen Kurzarbeiterregelungen in Anspruch nehmen und Dividenden ausschütten, sich aber weigern, das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten aufzustocken, und wie könnte mit gesetzlichen Neuregelungen sichergestellt werden, dass Unternehmen, die Kurzarbeit beantragen, verpflichtet werden, das Kurzarbeitergeld vollständig aufzustocken, bevor Dividenden ausgeschüttet werden?</span> <span><br /> </span>