Verpflichtung zum Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes gegenüber der EU unter Einschluss von Stuttgart 21 und der Bahnstrecke Nürnberg-Erfurt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann die Bundesregierung Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Enak Ferlemann gegenüber dem NDR vom 19. Mai 2010 bestätigen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Union zum Ausbau des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes verpflichtet habe, und inwieweit resultiert aus dieser Verpflichtung ein Zwang zum Bau von Stuttgart 21 und der Strecke Nürnberg–Erfurt?