Verpflichtung von Unternehmen zur Durchführung von Corona-Tests und zum Tragen von Schutzmasken am Arbeitsplatz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum schreibt der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil keine Testpflicht für Unternehmen zum Schutz der Beschäftigten vor, wie er es auf der Grundlage des § 18 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) als Ministerverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates durchsetzen kann, immerhin wurden die Unternehmen in der Corona-Pandemie bisher nur selten zur Verantwortung gezogen, wenn es um den Infektionsschutz ging, und gleichzeitig gehört der Ausbau des Testens laut Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu einer der vorrangigen Strategien der Bundesregierung gegen den mutierten Virus, der deutlich ansteckender und gefährlicher für die Menschen ist, als sein Vorgänger? <br /> <br /> Warum schreibt der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil mit der SARSCoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht das Tragen von FFP2-Masken in Unternehmen vor, wie er es auf der Grundlage des § 18 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) als Ministerverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates durchsetzen kann, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeitet, und warum wird die Arbeit von mehr als einer Person in Räumlichkeiten, die kleiner als 20 Quadratmeter sind, nicht untersagt, immerhin ist derzeit die dritte Welle der CoronaPandemie bereits spürbar, und der mutierte Virus ist deutlich ansteckender und gefährlicher für die Menschen, als sein Vorgänger?