Verpflichtung von Anbietern von Praxisverwaltungssoftware zur Vorhaltung von Schnittstellen zur Datenportierung für den Fall eines Anbieterwechsels
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung dahingehend, dass Anbieter von Praxisverwaltungssoftware (PVS) zwingend Schnittstellen vorhalten müssen, die bei einem PVS-Wechsel in einer Arztpraxis eine unkomplizierte, schnelle und vollständige Datenportierung sicherstellen, und wenn ja, wann will die Bundesregierung ein solches Gesetz vorlegen?