Verpflichtung für Eigentümer von Bahnhofsgebäuden zur Versorgung der Bahnkunden mit öffentlichen Toiletten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Pflichten bestehen für Eigentümer von Bahnhofsgebäuden hinsichtlich der Versorgung der Bahnkunden mit Grundbedürfnissen wie öffentlichen Toiletten, und inwieweit bestehen Unterschiede, wenn die Deutsche Bahn AG (DB AG), die Kommune oder ein anderer Eigentümer ist?<br /> <br /> Falls es keine Verpflichtung für den Eigentümer eines Bahnhofsgebäudes zur Versorgung der Bahnkunden mit Grundbedürfnissen wie öffentlichen Toiletten gibt, wer muss diese dann gewährleisten und inwieweit?