Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur Einforderung entgangener Sozialabsicherungsabgaben und Steuern bei Feststellung sittenwidriger Löhne oder nicht gezahlter Mindestlöhne
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Deutsche Rentenversicherung aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags zur Gewährleistung der Funktion des Sozialversicherungssystems verpflichtet, entgangene Sozialversicherungsabgaben und Steuern automatisch einzufordern, wenn gerichtlich oder durch eine Prüfung des Zolls festgestellt wird, dass entweder sittenwidrige Löhne gezahlt wurden oder Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht gezahlt wurden, und wie viele Jahre können diese Forderungen rückwirkend geltend gemacht werden?