Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-16799

Verpflichtung der Anlagenbetreiber zur Schadensvorsorge gegen Terrorangriffe auf Atomkraftwerke

Stage otherUpdated 4mo ago

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Haben aus Sicht der Bundesregierung die Atomaufsichtsbehörden der Länder die Möglichkeit, zum einen über die Anordnung nachträglicher Maßnahmen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 des Atomgesetzes (AtG) Auflagen durchzusetzen, die die Betreiber von Atomkraftwerken dazu verpflichten, ihre Anlagen gegen Terrorangriffe zu sichern sowie zum anderen auch § 17 Abs. 3 Nr. 2 AtG wegen Wegfalls</span> <span>einer Genehmigungsvoraussetzung infolge nicht ausreichenden Schutzes vor Terrorangriffen die Betriebsgenehmigung zu widerrufen, und beabsichtigt die Bundesregierung von der Verordnungsermächtigung nach § 12 AtG Abs. 1 Nr. 10 Gebrauch zu machen und eine Verordnung zu erlassen, die die Anlagenbetreiber im Rahmen einer Verordnung dazu verpflichtet, Schadensvorsorge gegen Terrorangriffe auf Atomkraftwerke zu treffen?</span> <span><br /> </span>