Verpflichtender Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen
Überarbeitung der OECD-Leitsätze für eine bessere Unternehmensführung: Veröffentlichung der Folgen der Geschäftstätigkeit, verbindliche menschenrechtliche Verpflichtungen von Firmen, Sanktionsmechanismus, Haftung multinationaler Unternehmen, einklagbare Schadenersatzansprüche Betroffener, Rechtsschutz für Nicht-EU-Bürger, Weiterentwicklung der Nationalen Kontaktstellen (NKS), einheitliche Mindeststandards und verbesserte Personalausstattung, Verbesserung der Anwendung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen