Verpachtungsdauer für eine Hofabgabe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund schreibt § 21 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) für die Hofabgabe eine Mindestverpachtungsdauer für das abgegebene landwirtschaftliche Unternehmen von neun Jahren vor, und was spricht angesichts der Tatsache, dass der Hof als Voraussetzung für die Rentenzahlung ohnehin weiter verpachtet bleiben muss, aus Sicht der Bundesregierung dagegen, eine beliebige Verpachtungsdauer festzulegen und damit eine größere Vertragsfreiheit zu gewähren?