Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV)
Weiterentwicklung und Vereinfachung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG: Ersatz der aufwändigen und teuren physikalischen Weitergabe des nach EEG vergüteten Stroms an die Stromverteilungsunternehmen durch selbständige Vermarktung an der Strombörse durch die Übertragungsnetzbetreiber