Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
Erlass einer Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV);<br /> Erlass einer Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen (Notfall-Dosiswerte-Verordnung - NDWV);<br /> Erlass einer Verordnung über Anforderungen und Verfahren zur Entsorgung radioaktiver Abfälle (Atomrechtliche Entsorgungsverordnung - AtEV);<br /> Erlass einer Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV);<br /> Änderung von fünfzehn weiteren Verordnungen, Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom, Erweiterung des strahlenschutzrechtlichen Anwendungsbereichs, Neuregelung des Strahlenschutzrechts, Vorgaben zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz und zum Schutz der Bevölkerung, Voraussetzungen und Anforderungen an die Freigabe radioaktiver Stoffe, Vorgaben zur Bewältigung radioaktiver Altlasten, Anforderungen an Sachverständige, radiologischer Notfallschutz, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Anforderungen an den sicheren Betrieb von im kosmetischen Bereich eingesetzten Lasern, Blitzlampen und Ultraschallgeräten