Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (Preisbremsenverlängerungsverordnung - PBVV)
Verlängerung der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme bis zum 30. April 2024;<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verlängerung der Preisbremsen nur bis zum 31. März 2024 im Gleichlauf mit dem Entwurf zur Verlängerung des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) der EU, Ausweitung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Preisbremsen auch auf Differenzbetragsanpassungsverordnung, Verlängerung der Strompreisbremse für Letztverbraucher nicht für weitergeleiteten Strom an Dritte